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 Angebotserstellung - völlig unbürokratisch

 

Sie rufen mich an oder schicken mir eine Mail. Anschließend vereinbaren wir einen Termin und ich komme zu Ihnen.

 

So kann ich mir gleich vor Ort ein Bild machen und Sie qualifiziert beraten.

 

Gerne erstelle ich Ihnen dann ein verbindliches Angebot nach Aufmaß oder wir einigen uns auf einen Festpreis.

 


 

Für Privatpersonen zur Info:

Nach §25a Abs. 2 EstG können Handwerkerleistungen als Aufwendungen für Erhaltungs-, Modernisierungs-, Renovierungsarbeiten steuerlich geltend gemacht werden.